Konzept
- Der Kinderschutzbund verkauft im Auftrag der ÜberlasserInnen Kinderkleidung und behält sich die Auswahl der Kleidungsstücke vor (in einwandfreiem Zustand, modisch, gewaschen, bis Gr. 164). Wir empfehlen, zwei Wochen nach Abgabe die evtl. nicht angebotene Kleidung abzuholen. Diese geht sonst an caritative Einrichtungen.
- Jedes Kleidungsstück muss bei Abgabe mit Größe, Preis, Namen und Datum versehen sein.
- 20% des Verkaufspreises gehen an den Kinderschutzbund.
- Zweimal jährlich wird das Angebot nach Saison gewechselt: Am 1. April und am 1. Oktober
- Die nicht verkaufte Ware muss innerhalb von vier Wochen nach diesem Termin (Winterkleidung: bis zum 1. Mai, Sommerkleidung: bis zum 1. November) ohne Aufforderung abgeholt werden.
- Die ÜberlasserInnen erklären sich damit einverstanden, dass nicht abgeholte Kleidung nach diesen Terminen an caritative Einrichtungen gespendet wird.
- Der Erlös aus dem Verkauf kann jederzeit abgeholt werden. Jeweils am 31. Dezember wird der Jahresabschluss gemacht und der bis zu diesem Termin gemachte Verkaufserlös bereitgestellt. Ist der Betrag nach 6 Monaten (30. Juni des Folgejahres) nicht abgeholt, geht er an den Kinderschutzbund.